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Mitteilungen und Bekanntmachungen

Die Schleswig-Holstein Netz AG muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus den Verordnungen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten.

 

 

Hinweis:

Mit Wirkung zum 1.1.2007 hat die E.ON Hanse AG zur Umsetzung der Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschftsgesetzes den Netzbetrieb auf die E.ON Hanse Netz GmbH übertragen. Ab diesem Zeitpunkt war somit die E.ON Hanse Netz GmbH Netzbetreiber für das Gas- und Stromnetz. Mit Wirkung zum 1.9.2008 wurde ein geändertes Modell zur Umsetzung der Entflechtungsvorschriften gewählt: der Netzbetrieb wurde seit diesem Zeitpunkt wieder von der E.ON Hanse AG übernommen und der Strom- und Gasvertrieb wurde auf die E.ON Hanse Vertrieb GmbH übertragen. Die E.ON Hanse AG hat ihren Netzbetrieb umstrukturiert und das bisherige E.ON Hanse Stromnetz und das Gasnetz in Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf die Schleswig-Holstein Netz AG übertragen.
Die Bekanntmachungstexte gem NAV/NDAV entsprechen somit jeweils den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Unternehmensstrukturen.