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Allgemeine Informationen

Was ist Einspeisemanagement?

Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Netz- und Systemsicherheit. Die bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement wurden zu den Vorgaben zum Redispatch 2.0 in das EnWG überführt. Für Regelungen der Einspeiseleistung setzt Schleswig-Holstein-Netz daher ab 1. Oktober 2021 in der Regel Maßnahmen des Redispatch 2.0 ein. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie hier.

Die Zahl der Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) in unseren Netzen wächst. Damit wächst auch die Menge an eingespeister Energie. Immer wieder stößt das Elektrizitätsnetz deshalb an seine Kapazitätsgrenzen. Das heißt, der durch EEG-Anlagen erzeugte Strom kann ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr abgenommen werden. In diesem Fall werden die Anlagen geregelt. Das dient der Sicherheit. Diese bieten wir Ihnen – stets und in unserem gesamten Netzgebiet. Wie das konkret aussieht? Vorrübergehend speisen wir den erzeugten Strom verringert oder im äußersten Fall gar nicht ins Netz ein. Diese Maßnahmen bezeichnete man als Einspeisemanagement und seit dem 1. Oktober 2021 als Redispatch 2.0. Je nach Ausgangslage wird in solchen Situationen 60, 30 oder gar null Prozent der üblichen Leistung eingespeist. Damit verhindert das Einspeisemanagement/Redispatch 2.0, dass Erzeugungsanlagen komplett ausgeschaltet werden und schützt Teile des Netzes, wie Freileitungen oder Transformatoren, vor Überlastungen. Einspeisemanagement/Redispatch 2.0 ermöglicht so die optimale Nutzung der Netze. Sobald wieder normale Einspeisebedingungen herrschen, speist die Erzeugungsanlage wieder zu 100 Prozent ein.Im Rahmen des Forschungsprojektes NEW 4.0 (Norddeutsche EnergieWende) arbeitet Schleswig-Holstein Netz gemeinsam mit weiteren Partnern aus Wirtschaft und Politik an Lösungen, um die Netzengpässe zu minimieren und damit das Einspeisemanagement zu verringern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Einspeiser-Hotline

Tel.      041 06-6 48 90 90

Unsere Datenschutzhinweise zu einer möglichen Aufzeichnung von Telefongesprächen, sofern Sie dem zugestimmt haben, finden Sie hier.

1B265202-CD73-4A68-A662-936B947085C2 Anfrage zur Abrechnung

Funkrundsteuerempfänger (FRE)

Ihren Funkrundsteuerempfänger (FRE) können Sie ganz einfach in unserem Onlineshop bestellen.

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  • Unser Stromnetz

    Unser Stromnetz besteht aus verschiedenen Netz- bzw. Spannungsebenen, die über Umspannwerke miteinander verbunden sind. Die Einspeisung erneuerbarer Energien erfolgt überwiegend in der Mittelspannungsebene.Das Hochspannungsnetz wird als  vermaschtes Netz betrieben. In einem vermaschten Netz ist jeder Netzknoten (Umspannwerke) mit einem oder mehreren anderen verbunden. In einem Netzknoten werden mehrere Leitungen in einem galvanisch zusammenhängenden Bereich zusammengeführt.
    Das Mittelspannungsnetz ist überwiegend als Strahlennetz ausgeführt. Strahlennetze verlaufen strahlenförmig und werden nur einseitig eingespeist.

  • Das Netz ohne Netzengpass

    Das Hoch- und Mittelspannungsnetz wird durch die Netzleitstelle der Schleswig-Holstein Netz AG permanent und automatisiert überwacht.

    Bestehen keine Engpässe, sind die Aufnahme und der Transport von Einspeise- und Bezugsleistungen nicht eingeschränkt.

  • Das Netz mit drohendem Netzengpass

    Anhand der übermittelten und hochgerechneten Daten
    erfolgt eine permanente Lastflussberechnung im Leitsystem.
    In unserem Beispiel wird daraufhin ein drohender Engpass auf der 110-kV-Freileitung zwischen Flensburg und Niebüll detektiert.

    In der Netzleitstelle wird der drohende Engpass alarmiert. Gleichzeitig findet eine Berechnung zur Behebung des Netzengpasses statt. Dabei wird berücksichtigt, dass weiterhin die größtmögliche Strommenge eingespeist werden kann. Dies erfolgt über eine Sensitivitätsanalyse.

     

  • Die Sensitivitätsanalyse

    Um die größtmögliche Strommenge aufnehmen zu können, sind zur Beseitigung eines lokalen Engpasses die Netzknoten zu bestimmen, die den größten Einfluss auf den Engpass haben.  Daraus ergeben sich die Leistungsreduktionen der an diesen Netzknoten angeschlossenen EEG-Anlagen.

    Die Sensitivität beschreibt die Wirksamkeit der Einspeiseleistung auf das Netz und deren Betriebsmittel.
    Dabei werden aktuelle Schaltzustände sowie Verfügbarkeiten und elektrische Eigenschaften von Netzbetriebsmitteln berücksichtigt. Das Ergebnis der Berechnung wird in einer Sensitivitätsmatrix zusammengefasst.

    Die Neuberechnung erfolgt regelmäßig oder nach Änderung des Netzzustands. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe ist eine umfangreiche Automatisierung erforderlich.

  • Das Ergebnis der Sensitivitätsanalyse

    Das Ergebnis der Sensitivitätsanalyse liefert die Netzknoten in der Reihenfolge ihrer Wirksamkeit auf den Engpass.

    Werden die an den Netzknoten angeschlossenen EEG-Anlagen in dieser Reihenfolge abgeregelt, ist die notwendige Absenkung der Einspeiseleistung minimal. Dadurch wird die gesetzliche Anforderung der größtmöglichen Strommenge aus EEG-Anlagen zum Zeitpunkt der Abregelung erfüllt.

  • Start eines EinsMan-Einsatzes

    Der EinsMan-Einsatz wird von der Leitstelle gestartet. Anhand des Ergebnisses der Sensitivitätsanalyse werden die ausgewählten Anlagen mittels Fernwirktechnik zur Abregelung aufgefordert.

    Im gezeigten Beispiel haben die Anlagen an den Umspannwerken Lindewitt und Lindewitt Nord eine größere Sensitivität als die Anlagen am Umspannwerk Soholm. Deswegen muss die Einspeiseleistung an den Umspannwerken Lindewitt und Lindewitt Nord vollständig reduziert werden.

    Um den drohenden Netzengpass vollumfänglich zu beheben, ist darüber hinaus eine weitere Abregelung der Einspeiseleistung auf 30% am Umspannwerk Soholm notwendig.
    Die Abregelung erfolgt energieträgerunabhängig und diskriminierungsfrei bei Anlagen größer 100 kW. Kleinere Anlagen werden bei Bedarf nachrangig geregelt.
    Das Leitsystem überwacht die Umsetzung der Abregelungsaufforderung. Nach erfolgter Rückmeldung können laufende Einsätze über unsere Veröffentlichungen eingesehen werden.
    Durch die zyklische Berechnung der Sensitivitätsanalyse können sich Anpassungen der Abregelungsaufforderungen ergeben.
     

     

  • Ende eines EinsMan-Einsatzes

    Durch die zyklische Berechnung im Leitsystem wird festgestellt, ob die Abregelungen von Einspeiseleistungen aufgehoben werden können.

    Die ausgewählten Anlagen erhalten in solchen Fällen durch die Leitstelle ein Freigabesignal, d.h. sie dürfen wieder vollständig einspeisen.

    Nach Beendigung des EinsMan-Einsatzes werden die Einsatzdaten vervollständigt und in den Veröffentlichungen als abgeschlossene Maßnahmen bereitgestellt.

    Gleichzeitig werden die vollständigen Einsatzdaten an das Abrechnungssystem übermittelt und dort weiterbearbeitet.