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Änderung Leistungsbegrenzung

Neuregelung zum Wegfall der 70-%-Regelung und Einbaupflicht einer technischen Einrichtung zur Leistungsreduzierung bei PV-Anlagen

Mit der im Herbst 2022 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung und der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung (Funkrundsteuerempfänger) aufgehoben. 

 

An wen müssen Sie sich wenden, wenn sie eine Aufhebung der 70-%-Regelung vornehmen möchten bzw. die Deaktivierung der ggf. vorhandenen technischen Einrichtung?

Handelt es sich um eine Aufhebung der 70-%-Regelung durch eine Anpassung der Software des Wechselrichters oder soll der verbaute Funkrundsteuerempfänger deaktiviert werden, zeigen Sie uns dies bitte über nachfolgendes Formular an:

Hinweis: Der Antrag gilt nur für Anlagen ≤ 7 kWp, sollte die Anlage vor dem 15.09.2022 in Betrieb genommen worden sein und >7 kWp, wird dieses nicht akzeptiert. 







Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.


Dies ist ein Pflichtfeld.

Die Anlagennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Nach dem Wort Anlage steht eine Identifikationsnummer beginnend mit einem S und 1 bis 6 Zahlen, tragen Sie diese bitte in dem Feld ein.

Die Vertragskontonummer hat genau 12 Ziffern, und fängt mit einer 2 an.

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Die MaStR-Nummer beginnt mit SEE oder SEL.

Bitte wählen Sie aus, was sie aktuell haben und deaktivieren möchten: *

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Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ist ein Tausch des Wechselrichters notwendig, melden Sie diese Anlagenänderung bitte über Ihren Installateur in unserem Netzanschlussportal an.