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Mädchen im Sonnenblumenfeld

Eckpunkte der kommunalen Beteiligungen

Alle Kommunen, die sich an der Gesellschaft beteiligen, profitieren von einer Reihe wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorteile:

  • Hierzu gehören eine feste und eine variable Gewinnbeteiligung.
  • Über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages wird die Voraussetzung geschaffen, dass jede Kommune weiterhin an der bewährten Gewerbesteuerzerlegung teilnimmt. Diese berücksichtigt nicht nur den Gewerbeertrag aus dem Netzbetrieb sondern auch aus diversen Aktivitäten der HanseWerk-Gruppe.
  • Die Kommunen gestalten mit: So sind im Aufsichtsrat vier Sitze für kommunale Aktionäre vorgesehen. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird von den kommunalen Anteilseignern der HanseWerk AG gestellt.
  • Die Kommunen erhalten umfangreiche Gestaltungsrechte auch über die Hauptversammlung. Außerdem wurde die erforderliche Mehrheit für viele Beschlüsse auf 80 % angehoben, was den Einfluss der Kommunen weiter stärkt.
  • Der Einfluss der Kommunen wird zusätzlich über mehrere Beiräte sichergestellt. So wurden ein landesweiter Netzbeirat sowie ein Finanz- und Investitionsbeirat eingerichtet. Die Vorsitzenden dieser Beiräte nehmen im Rahmen der Gesetze an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil. Zusätzlich gibt es in den Kreisen weitere Netzbeiräte.
  • Jede einzelne Kommune ist berechtigt, Angelegenheiten von wesentlicher lokaler Bedeutung in den Beiräten erörtern zu lassen. Darüber hinaus kann sie verlangen, dass eine Entscheidung des Vorstandes zu einer solchen Angelegenheit an den Aufsichtsrat herangetragen wird.
  • Jede Kommune, die die Voraussetzung für den Aktienerwerb erfüllt, kann sich direkt oder mittels einer Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der Schleswig-Holstein Netz AG beteiligen