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Finanzieller Ausgleich

Im Fokus - Wie erfolgt aktuell die finanzielle Entschädigung im Redispatch 2.0?

In den vergangenen Monaten haben wir Sie auf dieser Seite über den Umsetzungsstand von Redispatch 2.0 informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt der Status Quo nach dem Ende der BDEW Übergangslösung weiterhin bestehen. Für Sie als Anlagenbetreiber/in mit Erzeugungsanlagen in der Direktvermarktung bedeutet das, dass sich der Prozess der Auszahlung der Entschädigung für die entgangenen Einnahmen gegenüber dem Einspeisemanagement verändert hat. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, welche Marktpartner wann und wie miteinander agieren, sodass Sie Ihre Entschädigungszahlung erhalten.

Neben Ihnen als Anlagenbetreiber/in und uns als Ihr Anschlussnetzbetreiber sind drei weitere Marktrollen wichtig. Ihr Direktvermarkter/Lieferant, der Betreiber der technischen Ressource (BTR) sowie der Bilanzkreisverantwortliche (BKV). Zwischen Ihnen und Ihrem Direktvermarkter/Lieferant sollte bereits ein Vertragsverhältnis bestehen. Die Marktrollen BTR und BKV werden in den meisten Fällen von Ihrem Direktvermarkter/Lieferant übernommen, wobei für die Rollenübernahme des BTRs zumeist eine Anpassung des Dienstleistungsvertrages oder ein separater Vertrag erforderlich ist. 

Im Fall einer Redispatch-Maßnahme müssen wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage zeitweise reduzieren. Je nachdem, welches Abrechnungsmodell (bspw. Spitz- oder Pauschalverfahren) Sie festgelegt haben, ermitteln wir in Abstimmung mit Ihrem BTR die Ihnen entgangene Energiemenge (sog. Ausfallarbeit). Haben wir uns erfolgreich über die Ausfallarbeit abgestimmt, versenden wir alle erforderlichen Daten auf Ebene der Marktlokation (MaLo) an Ihren Lieferanten. Dieser leitet die Informationen an den BKV weiter, der die Mengen für Ihre MaLo zusammenführt und bepreist. Die Ausfallarbeit je Kalendermonat für Ihre MaLo multipliziert mit dem Marktwert (Einheitlicher Mischpreis zur Abrechnung der BDEW-Übergangslösung) ergibt den finanziellen Anspruch, den uns der BKV in Rechnung stellt. Wir prüfen die eingegangene Rechnung und begleichen sie bei Einhaltung aller Vorgaben. Der von uns ausgezahlte Betrag wird vom BKV wiederum an den Lieferanten weitergegeben. Die Auszahlung an Sie erfolgt in den meisten Fällen im Zuge Ihrer monatlichen Direktvermarktungsabrechnung. Die Auszahlung der Markprämie, die zusammen mit dem Marktwert den sog. Anzulegenden Wert ergibt, nehmen wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber direkt per Gutschrift monatlich an Ihr Vertragskonto vor.

Hinweis: Im derzeitigen Marktumfeld übersteigt der Marktwert oftmals den Anzulegenden Wert. Die Marktprämie reduziert sich somit auf Null. In Folge erhalten Sie von uns keine Entschädigungszahlung. Der Entschädigungsbetrag setzt sich vollständig aus dem Marktwert zusammen und wird durch Ihren Lieferanten an Sie ausgezahlt. Sinkt der Marktwert wieder unter den Anzulegenden Wert, erhalten Sie den Anteil der Marktprämie von uns und den Anteil des Marktwertes von Ihrem Lieferanten. 


Sofern Anlagenbetreiber aufgrund von Maßnahmen nach § 13a Absatz 1 EnWG (Redispatch-Maßnahmen) Strom nicht einspeisen konnten, ist der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Maßnahmen lag, im gesetzlichen Umfang zum finanziellen Ausgleich verpflichtet (vgl. § 13a Absatz 2 EnWG). 

Geändert hat sich gegenüber der bisherigen Härtefallentschädigung insbesondere die Abwicklung. Für die Ermittlung der Ausfallarbeit als Grundlage für die Abrechnung des finanziellen Ausgleichs sind einheitliche Prozesse im Rahmen der Marktkommunikation mit neu definierten Rollen, wie dem Betreiber der Technischen Ressource (BTR) einzuhalten.

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