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Musterverträge für Charge Point Operator (CPO)

Der CPO ist für Installation, Service und Wartung der Ladestation verantwortlich. Der CPO muss nicht gleichzeitig Besitzer oder Investor der Ladestation sein. Der CPO ist dafür verantwortlich, den Strom für die Ladestation zu beschaffen. Damit ist er Letztverbraucher im Sinne des EnWG.

Gemäß des BNetzA Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160) erhalten CPOs über die NZR-EMob die Möglichkeit, dritten Lieferanten einen bilanziellen Netzzugang anzubieten.

Der Umsetzungsstichtag ist der 01.06.2021.

Hier finden Sie die „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“.

Zusatzrahmenvereinbarung

Hier finden Sie die Zusatzrahmenvereinbarung (Stand vom 16.06.2021) zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität.

Netznutzungsvertrag Strom (Lieferanten)

Die Unterlagen zum Netznutzungsvertrag für Lieferanten finden Sie hier.

Netznutzungsvertrag Strom (Letztverbraucher)

Die Unterlagen zum Netznutzungsvertrag für Kunden finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Vertrag