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Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen

  • Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) zum 01.01.2017 gilt für Anlagenbetreiber die verpflichtende wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe am Markt durch Ausschreibungen. 
  • Das Ausschreibungsverfahren wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt.
  • Gefördert werden dabei die Anlagenbetreiber (Akteure), die die geringste Förderung für ihre Neuanlage fordern. Weitere Kriterien sind die Einhaltung des Höchstwertes und des Ausschreibungsvolumens. 
  • Betroffen sind Solaranlagen, Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen, die neu in Betrieb genommen werden. 
  • Unter gewissen Voraussetzungen können auch Biomasse-Bestandsanlagen am Ausschreibungsverfahren zur Verlängerung der Vergütungsfähigkeit und zum Erhalt einer Anschlussförderung teilnehmen.
  • Die wichtigsten Details haben wir hier nochmals energieträgerspezifisch für Sie zusammengefasst. Umfassende Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite der Bundesnetzagentur.