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Biogasanlage

Biomethan

Übersicht
Die Gasnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten von § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren. Die Änderung der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1271) definiert die Sonderregelungen für die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.

Die GasNZV verpflichtet Netzbetreiber zur vorrangigen Netzanschlusspflicht von Biomethananlagen und zur Gewährung eines vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biomethan.

Die Gasnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang u. a. zu den Gasverteilernetzen. Die Änderung der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) regelt die Zahlung und die Höhe eines pauschalen Entgeltes an Transportkunden von Biogas durch den Netzbetreiber.

So werde ich Einspeiser
Sie beabsichtigen Biomethan selbst zu erzeugen und das Biomethan in das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG einzuspeisen?

Zum Anschluss einer Biomethananlage an das Erdgasnetz der Schleswig-Holstein Netz AG benötigen wir von Ihnen das vollständig ausgefüllte Formular "Antrag auf Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas" inklusive folgender Anlagen:

  • Antrag auf Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas
  • Prüfbescheinigung über Abnahme der Aufbereitungs- u. Erzeugungsanlage
  • Lageplan des Anlagenstandortes
  • Katasterplan
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inklusive Fließschema
  • Analysenachweise der chemischen Zusammensetzung des aufbereiteten Gases (soweit vorhanden)

Um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vorhanden sind, drucken Sie sich bitte unsere Kontrollliste zum Abhaken aus.

Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind. Zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens erheben wir gemäß § 33 Absätze 4-5 GasNZV derzeitig eine Pauschale in Höhe von 2.000 EUR Netto und eine Vorauszahlung in Höhe von 25 Prozent. Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer geografischen Nähe zum Netz eines anderen Netzbetreibers diesen bei der Prüfung des Netzanschlussbegehrens mit einbeziehen müssen, wodurch ggf. weitere Kosten für die Prüfung entstehen können.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.

Veröffentlichungen

Technische Mindestanforderungen

Für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen sowie von Direktleitungen sind die Betreiber von Gasversorgungsnetzen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG dazu veranlasst, unter der Berücksichtigung der in § 17 EnWG festgelegten Bedingungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen und anschließend im Internet zu veröffentlichen.

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Tel.     0 41 06-6 48 90 90

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Weiterführende Links

Ansprechpartner

Stefan Radau

Tel. 04106 - 629 - 2795

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