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In 9 Schritten zu Ihrem Sonnenstrom

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  • 1. Anmeldung mit Ihrem Elektroinstallateur

    Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage und der Anschluss an das Stromnetz inkl. Zählerbestellung erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur. Dazu sind die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bzw. Daten notwendig.

  • 2. Prüfung der Unterlagen durch Schleswig-Holstein Netz

    Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese. Sollte es unsererseits Rückfragen geben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur auf.

  • 3. Netzberechnung durch Schleswig-Holstein Netz

    Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir für Sie eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist.

  • 4. Einspeisezusage durch Schleswig-Holstein Netz

    Sie erhalten eine Einspeisezusage und eine Aufstellung über die für Sie in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 8 Wochen.

  • 5. Rücksendung Betreiberbestätigung

    Bitte prüfen Sie die Angaben und senden Sie uns dann die Betreiberbestätigung unterschrieben zurück.

  • 6. Mitteilung Zählpunkt durch Schleswig-Holstein Netz

    Nach Eingang der von Ihnen unterschriebenen Betreiberbestätigung teilen wir Ihnen den Zählpunkt mit.

  • 7. Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur

    Nach Herstellung der Betreiberbereitschaft Ihrer Photovoltaikanlage (d.h. die Module und Wechselrichter sind installiert, der Zählerplatz ist für den Zählereinbau vorbereitet) meldet uns Ihr Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage und übergibt uns die in der Checkliste aufgelisteten Dokumente. Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung damit wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen können. Sollte Ihnen die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bei der Fertigmeldung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte schnellstmöglich nach, damit die Vergütungsauszahlung erfolgen kann. Die Anmeldung bei der BNetzA ist durch Sie auf folgender Internetseite möglich: www.marktstammdatenregister.de

  • 8. Zählersetzung durch Schleswig-Holstein Netz

    Nach Eingang der Fertigmeldung beauftragen wir die Zählersetzung und damit den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an unser Stromnetz. Die Terminabstimmung zur Zählersetzung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur.

  • 9. Vergütung Ihres eingespeisten Stroms durch Schleswig-Holstein Netz

    Nach der Zählersetzung bestätigen wir Ihnen schriftlich den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an unser Stromnetz und informieren Sie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung. Die Vergütungsauszahlung erfolgt (bei monatlichen Abschlägen) jeweils bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung im ersten Quartal des Folgejahres.

Pfeil mit Illustrierung 9 Schritte zum Sonnenstrom

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